Aug 01 2014

Citizens of both worlds

Published by at 11:23 under Allgemein

Hallo liebe Weltenbummler,

gerade bevor unsere kleine Emma das Licht der Welt erblickt hat, haben wir selbst noch einen großen Meilenstein in unserem Australienabenteuer erlebt.

Wie ihr ja im Blog immer wieder lesen konntet, haben wir viele Hürden nehmen müssen um uns ein Leben hier in Australien aufbauen zu können. Diese Hürden waren meist visumsbedingt.

So sind wir hier vor viereinhalb Jahren mit einem Working-Holiday Visum angekommen, welches uns ermöglicht hat, für ein Jahr in Australien zu bleiben. Danach wurden wir nach zehn Monaten von meinem Arbeitgeber mit einem Visum gesponsort, welches uns ermöglicht hätte für weitere vier Jahre zu bleiben. Nach zwei Jahren auf diesem Visum haben wir uns entschlossen die dauerhafte Staatsbürgerschaft zu beantragen um uns wieder die Unabhängigkeit vom Arbeitgeber zu ermöglichen.

Nachdem all das so super geklappt hat, haben wir nun auch den letzten Schritt gemacht und die australische Staatsbürgerschaft beantragt.

Ich weiß, ich weiß, das hört sich jetzt alles paradox an, aber nachdem wir uns immer noch nicht sicher sind, ob wir hier noch für länger leben wollen oder wieder nach Deutschland zurückkommen . Hätten wir nun nur die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gehabt, wären wir immer wieder “gezwungen” gewesen alle fünf Jahre mindestens zwei Jahre in Australien zu bleiben, ansonsten hatten wir den Status quasi verloren. Durch die Staatsbürgerschaft können wir nun unser Leben lang hin und her wandern, ohne uns Gedanken über unseren Status machen zu müssen.

Am 9. Juli haben wir unseren letzten offiziellen Akt gehabt und waren bei der Einbürgerungszeremonie. Tine und die Kids und unsere australischen Freunde Matt und Danii waren auch dabei um uns moralisch zu unterstützen.

Es war ganz nett gemacht. Am Anfang hat der Männerchor ein paar australische Lieder geträllert und danach gab es noch kleine australische Leckereien und Getränke.

Am Samstag drauf haben wir gleich unsere australische Reisepässe beantragt, da ja mit dem Erhalt der australischen Staatsbürgerschaft das Visum ungültig geworden ist. Seid gestern halten wir nun auch Diesen in unseren Händen.

Da ja in Deutschland grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft nicht gestattet ist, mussten wir erst eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, die es uns gestattet hat nach dem Erwerb der Australischen weiterhin die Deutsche zu behalten.

Emma ist davon nicht betroffen, da sie bereits durch Geburtsrecht zweistaatig ist – ein lebenlang.

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